20.04.2009, kqfs.de - Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte immer die Grüne Versicherungskarte mitnehmen, rät der ADAC. Sie ist innerhalb der EU kein Pflichtpapier, erleichtert aber die Schadensregulierung bei einem Unfall. Seit Januar 2009 wird die Grüne Karte im neuen DIN A4 Format ausgestellt, die Übergangsfrist endet am 13.12.2010.
Seit 1. Januar 2009 ist bei den Kfz-Haftpflichtversicherern eine neue Version der Grünen Karte erhältlich: Nicht nur die Größe des Formats auf DIN A4 wurde geändert, auch das Erscheinungsbild ist neu. In der Übergangsphase bis zum 31.12.2010 bleibt die alte Karte weiterhin gültig und auch nach Ablauf der Frist gilt die alte Version bis zum eingetragenen Ablaufdatum, heißt es beim ADAC.
Grüne Karte ins Handschuhfach
In den Ländern der EU reicht das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Die Grüne Versicherungskarte ist keine Pflicht, gehört bei Reisen ins Ausland vorsorglich aber immer ins Handschuhfach. "Die Behörden in einigen Ländern sind über den Wegfall der Mitführungspflicht häufig nicht informiert und verhängen Bußgelder. Außerdem erleichtert die Karte die Abwicklung eines Unfalls deutlich.", rät der ADAC. Denn auf der Grünen Karte sind alle wichtigen Daten festgehalten, die im Falle eines Unfalls wichtig werden: amtliches Kennzeichen, Fahrzeugtyp, persönliche Daten des Fahrzeughalters, Name und Anschrift des Versicherers etc.
Russland neu im System der Grünen Karte
Seit Anfang 2009 gehört Russland zum System der Grünen Karte. Der Abschluss einer Grenzversicherung bei der Einreise nach Russland ist nicht mehr erforderlich, wenn der Versicherungsschutz durch die Grüne Karte nachgewiesen wird. Deswegen sollten Autofahrer, die nach Russland reisen wollen, beim Beantragen der Karte auf das Kürzel RUS achten. Pflicht ist die Karte auch in Serbien, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Moldawien, Montenegro, Mazedonien, Ukraine und Weißrussland.